Leider hat sich die Arbeitsgemeinschaft  aufgelöst. 
Zum Abchied möchten wir einen Wegweiser zur passenden Weiterbildungsmaßnahme geben:
 

Wie Sie den passenden Lehrgang die passende Weiterbildungsmaßnahme finden

Wenn das Arbeitsamt gemeinsam mit Ihnen zu dem Ergebnis kommt, dass für Ihre berufliche Eingliederung eine Weiterbildung erforderlich ist, erhalten Sie einen sogenannten Bildungsgutschein. Darin ist festgelegt, wie lange die Weiterbildung dauert, welches Ziel sie hat und auch in welcher Region sie absolviert werden kann. Sie können dann einen geeigneten Bildungsträger selbst aussuchen und Ihren Bildungsgutschein dort innerhalb einer dreimonatigen gültigkeitsdauer einlösen. Dabei müssen Bildungsträger und Weiterbildungsmaßnahme vom Arbeitsamt zugelassen sein. Auf diese Weise haben Sie in Zukunft eine größere Wahlfreiheit und auch mehr Eigenverantwortung für Ihre individuelle berufliche Weiterbildung.

Die folgenden Informationen sollen Sie bei der Auswahl eines geeigneten Bildungsträgers unterstützen und Ihen dabei helfen, eine qualitativ gute berufliche Weiterbildungsmaßnahme auszusuchen. Die folgenden Hinweise gelten sowohl für Weiterbildungsmaßnahmen in Vollzeit als auch für Lehrgänge in Teilzeit.

  • Ihr Arbeitsamt unterstützt Sie mit vielfältigen Orientierungshilfen sowie dem Angebot „Kurs im Internet“ (Datenbank für berufliche Aus- und Weiterbildungsangebote in Deutschland – www.arbeitsamt.de).
  • Zur weiteren Orientierung sind die Informationsschriften des Arbeitsamtes zur beruflichen Weiterbildung (z.B. „Ihre berufliche Zukunft – IBZ“) hilfreich. Außerdem können Sie sich direkt in den Berufsinformationszentren der Arbeitsämter informieren. Dort haben sie selbstverständlich die Möglichkeit, das Internet zu nutzen.
  • Bildungsträger veröffentlichen bisweilen ihre Weiterbildungsangebote in regionalen und überregionalen Tageszeitungen und Fachzeitschriften. Informieren sie sich durch regelmäßiges Lesen der Tagespresse über derzeitige Weiterbildungsangebote.
  • Informationen erhalten Sie auch direkt bei allen Bildungsträgern.


Worauf Sie achten sollten
 

  • Bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden, sollten Sie sich beim Bildungsträger vergewissern, ob die von Ihnen ausgewählte Weiterbildungsmaßnahme nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) zugelassen ist. Aufbau, Inhalte und Methoden der Maßnahme müssen mit den Qualifizierungsinhalten Ihres Bildungsgutscheines übereinstimmen.
  • Der Bildungsgutschein hat eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten und muss in dieser Zeit eingelöst werden – ansonsten verfällt er. Bemühen Sie sich daher gezielt um einen geeigneten Lehrgang. Je rascher Sie mit der beruflichen Weiterbildung beginnen, desto eher gelingt es vielleicht, Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden.
  • Bildungsmaßnahmen sollen Sie in die Lage versetzen, möglichst rasch die Eingliederung in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu erreichen. Ein wichtiges Auswahlkriterium bei der Entscheidung für einen Bildungsträger ist die Arbeitsmarktnähe des Trägers. Informieren Sie sich deshalb intensiv über Erfolgsbilanzen und Eingliederungsergebnisse der in Frage kommenden Bildungsträger. Fragen Sie konkret danach, wie viele Teilnehmer nach dem Besuch des zuletzt durchgeführten Lehrgangs eine Arbeit gefunden haben.
  • Der Bildungsgutschein biete Ihnen grundsätzlich die Möglichkeit, eine Weiterbildungsmaßnahme im Tagespendelbereich Ihres Wohnortes auszuwählen. Der Tagespendelbereich ist die Region, die im Rahmen der zumutbaren Pendelzeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist. Bei einer täglichen Unterrichtszeit von mehr als 6 Stunden sind für die Hin- und Rückfahrt insgesamt bis zu zweieinhalb Stunden zumutbar. Liegt die tägliche Unterrichtszeit unter sechs Stunden, verringert sich die zumutbare Pendelzeit auf insgesamt zwei Stunden.
  • Bei der Beurteilung des Lernortes sollten Sie nicht nur den Standort und die Erreichbarkeit in Betracht ziehe, sonder auch, ob dieser den Inhalten der Weiterbildungsmaßnahme entspricht. (Mobiliar, Raumgröße, Aufenthaltsräume usw.). Besuchen Sie die in Frage kommenden Schulungsstätten und lassen Sie sich vom Bildungsträger die Unterrichtsräume und die technische Ausstattung zeigen. Vergleichen sie verschiedene Anbieter.
  • Um die Eignung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist es wichtig zu wissen, ob ein Lehrplan oder Unterlagen vorliegen, die Ziel, Inhalte und die zu vermittelnde Qualifikation nachvollziehbar und präzise beschreiben. Informieren Sie sich über das Lehrgangsangebot, um festzustellen, ob das Angebot zu Ihrem Bildungsziel passt.
  • Von besonderem Wert für das Erlernen fachtheoretischer Inhalte ist die Verbindung mit den praktischen Übungen. Wichtig sind z.B. Betriebspraktika als Bestandteil der Maßnahme suchen Sie sich selbst einen Praktikumsplatz. Ihre Eigeninitiative ist oft der erste Schritt zum neuen Arbeitsplatz.
  • Viele Bildungsträger bieten die Möglichkeit zu einer kostenlosen „Schnupperstunde“ an oder veranstalten einen Tag der „offenen Tür“. Fragen Sie danach.
  • Wenn der von Ihnen ausgesuchte  Lehrgang nicht innerhalb der dreimonatigen Gültigkeitsdauer des Bildungsgutscheines beginnt oder Sie keinen geeigneten Lehrgang finden, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Beratungsfachkraft im Arbeitsamt.
                                                                                                             Quelle: Bundesanstalt für Arbeit: Markt+Chance, Nürnberg,2003
 
   Letzte Änderung: 29.07.2003